Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt
im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Asch-Süd Freybergstraße. Laut
dieser Satzung wird das Baugrundstück dem Innenbereich zugeordnet (§ 34 BauGB
umliegende Bebauung). Das Bauvorhaben fügt sich ein. Die Fläche ist im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen