beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Asch-Süd Freybergstraße. Laut dieser Satzung wird das Baugrundstück dem Innenbereich zugeordnet (§ 34 BauGB umliegende Bebauung). Das Bauvorhaben fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen