abgelehnt

Ja: 6, Nein: 8

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 29/2017; Neubau eines Wohnhauses mit drei WE, auf dem Grundstück FlNr. 739/1; Gemarkung Leeder, Bergstraße 13; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         6           Stimmen

                                             dagegen:    8           Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)