beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die erheblichen Investitionen aufgrund der Erschließung von neuen Baugebieten, für diese Fälle in denen die gemeindliche Einrichtungen eine größere räumliche Ausdehnung erhalten, verlangt die Rechtsprechung die Beachtung des Globalprinzips (Vgl. Schima/Bosch Band 1 Kapitel VII Seite 27).

 

Die überörtliche Rechnungsprüfung empfiehlt ebenso die Beitragssätze einer erneuten Globalkalkulation zu unterziehen und anschließend in den Beitragssatzungen festzusetzen.


Beschluss:

 

Folgende Ankündigung ist ortsüblich bekanntzumachen:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Fuchstal vom 11.07.2006 mit den Änderungssatzungen vom 15.11.2004, 14.03.2007, 24.06.2008 und 15.06.2010 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/WAS) werden zum 01.05.2017 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend der abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze gegenüber den derzeit geltenden Beitragssätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.05.2017 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitragssätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS zu rechnen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen