beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Leeder „Wegäcker“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei.

 

Es gibt jedoch folgende Abweichungen vom Bebauungsplan:

  1. Die Werbetafel steht außerhalb der Baugrenze, Nebenanlagen sind jedoch nur innerhalb der Baugrenze zulässig (A-Festsetzungen 4.2).
  2. Die Werbetafel steht frei, Werbung ist jedoch nur an den Fassaden zulässig (A-Festsetzungen 6.4).

Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 31/2017; Errichtung einer Werbetafel mit indirekter Beleuchtung (Bodenstrahler), auf dem Grundstück FlNr. 538/12; Gkg. Leeder, Wegäcker 26; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen