Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Leeder „Wegäcker“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei.
Es gibt jedoch folgende Abweichungen vom Bebauungsplan:
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 31/2017; Errichtung einer Werbetafel mit indirekter Beleuchtung (Bodenstrahler), auf dem Grundstück FlNr. 538/12; Gkg. Leeder, Wegäcker 26; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen