beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Dreiweiherweg

 

Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstück der Straße „Dreiweiherweg“ (FlNr. 228/0 Gemarkung Leeder) wurde die Fortführung der gewidmeten Ortsstraße „Dreiweiherweg“ festgelegt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Dreiweiherweg“ bestehend aus FlNr. 228/0 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6

Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            westlichster Grenzpunkt von FlNr. 216/2 davon 3,8m nordöstlich, Gemarkung Leeder

Endpunkt:                   FlNr. 215/2 nördlichster Grenzpunkt von FlNr. 214/0, Gemarkung Leeder

Länge:                         0,041 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen