Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Dreiweiherweg
Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstück der Straße „Dreiweiherweg“ (FlNr. 228/0 Gemarkung Leeder) wurde die Fortführung der gewidmeten Ortsstraße „Dreiweiherweg“ festgelegt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Dreiweiherweg“ bestehend aus FlNr. 228/0 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6
Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: westlichster Grenzpunkt von FlNr. 216/2 davon 3,8m nordöstlich, Gemarkung Leeder
Endpunkt: FlNr. 215/2 nördlichster Grenzpunkt von FlNr. 214/0, Gemarkung Leeder
Länge: 0,041 km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen