beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung (einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.

Der Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

 

des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  1.380.800,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                       57.200,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2016 auf 379,2 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.

 

1. Verwaltungsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 1.093.100 € festgesetzt.

 

1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2016 auf 379,2 Schüler festgesetzt

 

 

             Schulverbandsumlage für 379,2 Schüler

                                                                                                                                       2.882,65 €/Schüler

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde

 

Denklingen

 

46

 

132.601,79 €

 

 

 

Fuchstal

 

69

 

198.902,69 €

 

 

 

Unterdießen

 

20

 

57.652,95 €

 

 

 

Apfeldorf

 

20

 

57.652,95 €

 

 

 

 

Kinsau

 

20

 

57.652,95 €

 

 

 

Reichling

 

79,8

 

230.035,28 €

 

 

 

Rott

 

68,4

 

197.173,10 €

 

 

 

 

Thaining

 

13

 

37.474,42 €

 

 

 

Vilgertshofen

 

43

 

123.953,85 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

379,2 

 

1.093.100,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2017 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2018 bis 2020 wird genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen