Sachvortrag:
Der
Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung
(einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.
Der
Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.
Beschluss:
Aufgrund der
Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1
KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband
folgende Haushaltssatzung:
H a u s h a l t s s
a t z u n g
des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.380.800,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
57.200,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2016 auf 379,2 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 1.093.100 € festgesetzt.
1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2016 auf 379,2 Schüler festgesetzt
Schulverbandsumlage für 379,2 Schüler
2.882,65 €/Schüler
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde
Denklingen |
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46 |
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132.601,79 € |
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Fuchstal |
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69 |
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198.902,69 € |
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Unterdießen |
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20 |
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57.652,95 € |
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Apfeldorf |
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20 |
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57.652,95 € |
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Kinsau |
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20 |
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57.652,95 € |
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Reichling |
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79,8 |
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230.035,28 € |
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Rott |
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68,4 |
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197.173,10 € |
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Thaining |
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13 |
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37.474,42 € |
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Vilgertshofen |
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43 |
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123.953,85 € |
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Gesamt |
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379,2 |
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1.093.100,00 € |
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2017 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der
Finanzplan 2018 bis 2020 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen