beschlossen

Ja: 11, Nein: 1

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 41. Sitzung vom 11.04.2017 TOP I.11 liegt nun das Gutachten mit Prüfbericht der BLASY + MADER GmbH vom 09.05.2017 zu den am 04.05.2017 durchgeführten Versickerungsversuchen vor. Dieses wurde dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden insgesamt 6 Baggerschurfe hergestellt und zwei Versickerungsversuche durchgeführt. Da der Bodenaufbau als sehr homogen anzusehen ist, gelten die Ergebnisse der Sickerversuche auf für die weiteren Bereiche. Die angetroffenen Bodenschichten wurden geologisch angesprochen, dokumentiert und in Bodenprofilen im Prüfbericht dargestellt. Zusätzlich wurden noch Bodenproben entnommen und die Körnungslinien zur Beurteilung der Wasserdurchlässigkeit bestimmt. Aufgrund der mächtigen Kiesschichten im Bereich des Lechs wurde auf die Durchführung der Kleinrammbohrungen verzichtet.

 

Es liegen im Untersuchungsgebiet folgende Bodenschichten vor:

  • Oberboden: 0,3 m bis 0,6 m mächtige Deckschicht, landwirtschaftliche Nutzfläche zum Anbau
  • Quartäre Schmelzwasserschotter (Kiese): unterhalb der Deckschicht jungholozäne Auenkiese der Lechstufen, überwiegend schwach sandig
  • Sande und bindige Einschaltungen: im Bereich Schürfgrube 4 von 1,4 m bis 1,5 m u. GOK schwach schluffige Sandlinse und von 2,1 m bis 2,3 m u. GOK zudem Einschaltung aus feinsandigem und schwach tonigem Schluff, Schlufflinse auch bei Schürfgrube 6 in identischer Tiefe

 

Es wurde Grundwasser in den Baggerschurfen in einer Tiefe von 2,3 m bis 2,9 m u. GOK angetroffen, bei einem Grundwassergefälle in etwa in Richtung des Lechs.

 

Zum Schutz des Grundwassers und zur Aufrechterhaltung der hydraulischen Funktion der Versickerungseinrichtungen ist eine ausreichende Sickerstrecke von mind. 1 m Abstand zum mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW) einzuhalten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die angegebenen Grundwasserstände zu einem Zeitpunkt knapp unter Mittelwasserständen gemessen wurden (jeweiliger Zuschlag für MGW: + 0,1 m). Für mittlere höchste Wasserstände kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 0,5 m abgeschätzt werden. Das Grundwassergefälle beträgt etwa 0,5 % und ist insgesamt nach Osten gerichtet.

 

Gemäß dem Gutachten ist eine Versickerung von Niederschlagswasser in den anstehenden quartären Kiesen über Rigolen und Mulden möglich. Hierfür kann zur Versickerung in den anstehenden Schotterterrassen (quartäre Kiese) ein Durchlässigkeitsbeiwert von 1,5*10-4  m/s angesetzt werden.

 

Da die Weiher der nahegelegenen Fischzucht vermutlich aus dem Hangwasser der höher gelegenen Schotterterrassen gespeist werden, wurde zusätzlich eine hydrogeologische Beurteilung in Auftrag gegeben. Demnach hat das geplante Baugebiet keine nachteiligen Auswirkungen auf die östlich gelegenen Fischteiche. Durch die Fassung von Niederschlagswasser im Baugebiet und die Wiederversickerung über Mulden und Rigolen wird die Grundwasserneubildung nicht reduziert. Tendenziell ist eher eine geringfügige Erhöhung der Grundwasserneubildung zu erwarten, da aufgrund der schnelleren Ableitung von den Dachflächen und die dadurch verminderte Verdunstung ein etwas größerer Anteil des Niederschlagswassers in den Untergrund versickert. Die Fischteiche werden weiterhin durch den von Süden nach Norden fließenden Hungerbach gespeist. Dieser Anteil am Zustrom zu den Fischteichen wird durch das Baugebiet nicht beeinflusst. Werden die Einzelbauwerke ohne Unterkellerung erstellt, ergeben sich naturgemäß kein Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse. Bei geplanten Unterkellerungen (i.d.R. bis rd. 2,5 m u. GOK) ist eine wasserdichte Ausführung erforderlich. Bei einer Grundwassermächtigkeit von mindestens 3,5 m wird durch ein wenige Dezimeter in das Grundwasser eingreifendes Bauwerk ein oberstromiger Aufstau und eine unterstromige Absenkung im Bereich weniger Millimeter erzeugt. In einer Entfernung einiger Zehnermeter sind diese Auswirkungen bei den Fischteichen nicht mehr messbar. Die Begutachtung vom 06.06.2017 wurde dem Gemeinderat ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Das Ergebnis der Versickerungsversuche ist im Bebauungsplan Dornstetten „Am Lech“ entsprechend zu berücksichtigen. Für geplante Unterkellerungen ist in der Satzung des Bebauungsplanes eine wasserdichte Ausführung festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen