Sachvortrag:
In Weiterführung der 41. Sitzung vom 11.04.2017 TOP I.11 liegt nun das Gutachten mit Prüfbericht der BLASY + MADER GmbH vom 09.05.2017 zu den am 04.05.2017 durchgeführten Versickerungsversuchen vor. Dieses wurde dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden insgesamt 6 Baggerschurfe hergestellt und zwei Versickerungsversuche durchgeführt. Da der Bodenaufbau als sehr homogen anzusehen ist, gelten die Ergebnisse der Sickerversuche auf für die weiteren Bereiche. Die angetroffenen Bodenschichten wurden geologisch angesprochen, dokumentiert und in Bodenprofilen im Prüfbericht dargestellt. Zusätzlich wurden noch Bodenproben entnommen und die Körnungslinien zur Beurteilung der Wasserdurchlässigkeit bestimmt. Aufgrund der mächtigen Kiesschichten im Bereich des Lechs wurde auf die Durchführung der Kleinrammbohrungen verzichtet.
Es liegen im Untersuchungsgebiet folgende
Bodenschichten vor:
- Oberboden: 0,3 m bis 0,6 m mächtige Deckschicht,
landwirtschaftliche Nutzfläche zum Anbau
- Quartäre Schmelzwasserschotter (Kiese): unterhalb der Deckschicht jungholozäne
Auenkiese der Lechstufen, überwiegend schwach sandig
- Sande und bindige Einschaltungen: im Bereich Schürfgrube 4 von 1,4 m bis
1,5 m u. GOK schwach schluffige Sandlinse und von 2,1 m bis 2,3 m u. GOK
zudem Einschaltung aus feinsandigem und schwach tonigem Schluff,
Schlufflinse auch bei Schürfgrube 6 in identischer Tiefe
Es wurde Grundwasser in den Baggerschurfen in
einer Tiefe von 2,3 m bis 2,9 m u. GOK angetroffen, bei einem
Grundwassergefälle in etwa in Richtung des Lechs.
Zum Schutz des Grundwassers und zur
Aufrechterhaltung der hydraulischen Funktion der Versickerungseinrichtungen ist
eine ausreichende Sickerstrecke von mind. 1 m Abstand zum mittleren höchsten Grundwasserstand
(MHGW) einzuhalten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die angegebenen
Grundwasserstände zu einem Zeitpunkt knapp unter Mittelwasserständen gemessen
wurden (jeweiliger Zuschlag für MGW: + 0,1 m). Für mittlere höchste
Wasserstände kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 0,5 m abgeschätzt werden.
Das Grundwassergefälle beträgt etwa 0,5 % und ist insgesamt nach Osten
gerichtet.
Gemäß dem Gutachten ist eine Versickerung von
Niederschlagswasser in den anstehenden quartären Kiesen über Rigolen und Mulden
möglich. Hierfür kann zur Versickerung in den anstehenden Schotterterrassen
(quartäre Kiese) ein Durchlässigkeitsbeiwert von 1,5*10-4 m/s angesetzt werden.
Da die Weiher der nahegelegenen Fischzucht
vermutlich aus dem Hangwasser der höher gelegenen Schotterterrassen gespeist
werden, wurde zusätzlich eine hydrogeologische Beurteilung in Auftrag gegeben.
Demnach hat das geplante Baugebiet keine nachteiligen Auswirkungen auf die
östlich gelegenen Fischteiche. Durch die Fassung von Niederschlagswasser im
Baugebiet und die Wiederversickerung über Mulden und Rigolen wird die
Grundwasserneubildung nicht reduziert. Tendenziell ist eher eine geringfügige
Erhöhung der Grundwasserneubildung zu erwarten, da aufgrund der schnelleren
Ableitung von den Dachflächen und die dadurch verminderte Verdunstung ein etwas
größerer Anteil des Niederschlagswassers in den Untergrund versickert. Die
Fischteiche werden weiterhin durch den von Süden nach Norden fließenden
Hungerbach gespeist. Dieser Anteil am Zustrom zu den Fischteichen wird durch
das Baugebiet nicht beeinflusst. Werden die Einzelbauwerke ohne Unterkellerung
erstellt, ergeben sich naturgemäß kein Auswirkungen auf die
Grundwasserverhältnisse. Bei geplanten Unterkellerungen (i.d.R. bis rd. 2,5 m
u. GOK) ist eine wasserdichte Ausführung erforderlich. Bei einer
Grundwassermächtigkeit von mindestens 3,5 m wird durch ein wenige Dezimeter in
das Grundwasser eingreifendes Bauwerk ein oberstromiger Aufstau und eine
unterstromige Absenkung im Bereich weniger Millimeter erzeugt. In einer
Entfernung einiger Zehnermeter sind diese Auswirkungen bei den Fischteichen
nicht mehr messbar. Die Begutachtung vom 06.06.2017 wurde dem Gemeinderat
ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Das Ergebnis der Versickerungsversuche ist im Bebauungsplan Dornstetten „Am Lech“ entsprechend zu berücksichtigen. Für geplante Unterkellerungen ist in der Satzung des Bebauungsplanes eine wasserdichte Ausführung festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen