beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf Abgrabungsgenehmigung, Gkg. Leeder, FlNr. 384 (Teilfläche), 385; 392; und 393.

Die Grundstücke liegen im Außenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.


Beschluss:

 

Dem Abgrabungsantrag, BA 35/2017; für den Kiesabbau Hahnenfeldwiesen (FlNr. 384 Teilfläche, 385; 392; 393), wird nach Art. 7 Bayerisches Abgrabungsgesetz unter folgender Voraussetzung zugestimmt:

Die Auflagen aus den bisher am Standort bestehenden Genehmigungen laut Abbau- und Rekultivierungsplan müssen erfüllt sein.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen