Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf Abgrabungsgenehmigung, Gkg. Leeder, FlNr. 384 (Teilfläche), 385; 392; und 393.
Die Grundstücke liegen im Außenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beschluss:
Dem Abgrabungsantrag, BA 35/2017; für den Kiesabbau Hahnenfeldwiesen (FlNr. 384 Teilfläche, 385; 392; 393), wird nach Art. 7 Bayerisches Abgrabungsgesetz unter folgender Voraussetzung zugestimmt:
Die Auflagen aus den bisher am Standort bestehenden Genehmigungen laut Abbau- und Rekultivierungsplan müssen erfüllt sein.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen