Beschluss:
Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis vor:
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 6.931.853,89 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 3.836.325,99 €
Summe Solleinnahmen 10.768.179,88 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 100,40€
Summe bereinigte Solleinnahmen 10.768.079,48 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 6.931.853,89 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt **) 3.836.325,99 €
Summe Sollausgaben 10.768.179,88 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 100,40 €
Summe bereinigte Sollausgaben 10.768.079,48 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
In den Sollausgaben sind
enthalten
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.433.613,86€
**) Rücklagenentnahme 0,00€
Gem.
Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2016 mit den ausgewiesenen Summen
festgestellt. Die gegebenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür 14 Stimmen
dagegen 0 Stimmen
Entlastung
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb bei diesem Beschluss nicht stimmberechtigt. Zweiter Bürgermeister Brennauer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2016 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2016 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen