beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Feststellung

In Weiterführung der 77. Sitzung vom 13.07.2017 trägt der Bürgermeister die Jahresrechnung 2016 vor. Noch anstehende Fragen werden beantwortet.


Beschluss:

 

Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis vor:

 

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                                        6.931.853,89 €

Solleinnahmen Vermögenshaushalt                                          3.836.325,99 €

 

Summe Solleinnahmen                                                            10.768.179,88 €

 

+ neue Haushaltseinnahmereste                                  0,00 €

- Abgang alter Haushaltseinnahmereste                      0,00 €

- Abgang alter Kasseneinnahmereste                       100,40€

 

Summe bereinigte Solleinnahmen                                           10.768.079,48 €

 

 

Sollausgaben Verwaltungshaushalt *)                                      6.931.853,89 €

Sollausgaben Vermögenshaushalt  **)                                     3.836.325,99 €

 

Summe Sollausgaben                                                              10.768.179,88 €

 

+ neue Haushaltsausgabereste

   Verwaltungshaushalt                                       0,00 €

   Vermögenshaushalt                                          0,00 €

 

- Abgang alter Haushaltsausgabereste

   Verwaltungshaushalt                                       0,00 €

   Vermögenshaushalt                                          0,00 €

 

- Abgang alter Kassenausgabereste                100,40 €

 

Summe bereinigte Sollausgaben                                             10.768.079,48 €

 

Fehlbetrag/Überschuss                                       0,00 €

 

In den Sollausgaben sind enthalten

 

*)  Zuführung zum Vermögenshaushalt         1.433.613,86€

**) Rücklagenentnahme                                                   0,00€

 

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2016 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:            dafür          14      Stimmen

                                                dagegen      0        Stimmen

 

Entlastung

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb bei diesem Beschluss nicht stimmberechtigt. Zweiter Bürgermeister Brennauer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.

 

Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2016 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2016 genehmigt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen