beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass im Bebauungsplan Leeder „Beim Seiler“ bisher eine GRZ von 0,30 für das komplette Grundstück festgesetzt wurde. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück durch den Bauherrn geteilt und der südliche für Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehene Teil des Grundstückes abgetrennt. Bei einer Einhaltung der zulässigen GRZ von 0,3 könnten die bisher geplanten Gebäude nun auf dem abgeteilten nördlichen Grundstück für die Mehrfamilienhäuser nur noch ohne Balkone errichtet werden. Ein Balkon bei den Wohnungen ist jedoch für die meisten Käufer Voraussetzung. Durch die Errichtung der Balkone wird eine GRZ von 0,32 erreicht (Überschreitung ca. 7 %). Auf dem südlichen Grundstück wird durch die geplante Bebauung nur eine GRZ von 0,22 erreicht. Somit wäre die GRZ auf das komplette Grundstück gesehen nach wie vor bei 0,3. Der Bebauungsplan soll nun geändert werden und eine unterschiedliche zulässige GRZ für den Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Einfamilien- und Doppelhäuser festgesetzt werden, sodass die zulässige GRZ von 0,3 im Mittel für den kompletten Geltungsbereich bestehen bleibt. Eine Auflösung der Grundstücksteilung unter Einbeziehung des südlichen Grundstückes für die Einfamlien- oder Doppelhäuser in das Wohnungseigentum wäre wenig praktikabel.


Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 04.08.2017 in Kraft getretene Bebauungsplan Leeder „Beim Seiler“ mit Begründung in der Fassung vom 04.05.2017, redaktionell ergänzt am 27.07.2017 wird geändert.

 

Die Änderung bezieht sich auf den kompletten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes, der die neu geteilten Grundstücke mit den FlNrn. 583/1 und 583/2 jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden                   Grundstücke FlNrn. 583 und 584 jeweils Gemarkung Leeder

 

im Westen                   Grundstück FlNr. 582 Gemarkung Leeder

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 582 und 582/4 jeweils Gemarkung Leeder

 

im Osten                     Grundstück FlNr. 302 Gemarkung Leeder (Kreuzstraße)

 

Die Änderung umfasst die interne Verschiebung der zulässigen GRZ innerhalb des Geltungsbereiches wie folgt:

  • Auf dem nördlichen Grundstück FlNr. 583/1 Gemarkung Leeder, auf dem eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist, wird die zulässige GRZ von 0,3 auf 0,32/0,33 erhöht.
  • Auf dem südlichen Grundstück FlNr. 583/2 Gemarkung Leeder, auf dem eine Bebauung mit Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist, wird die zulässige GRZ auf 0,28/0,27 reduziert.

 

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden. Die ursprünglich festgesetzte zulässige GRZ für den kompletten Geltungsbereich wird nicht verändert, es findet nur eine interne Verschiebung statt.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        15     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.

Die Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen Verwaltungskosten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können (insbesondere für die technische Abwicklung des Bauleitplanverfahrens) sowie die Kosten für eventuell erforderliche Gutachten sind vom Bauherrn zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen