Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert darüber, dass im Bebauungsplan Leeder „Beim
Seiler“ bisher eine GRZ von 0,30 für das komplette Grundstück festgesetzt
wurde. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück durch den Bauherrn geteilt und der
südliche für Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehene Teil des Grundstückes
abgetrennt. Bei einer Einhaltung der zulässigen GRZ von 0,3 könnten die bisher
geplanten Gebäude nun auf dem abgeteilten nördlichen Grundstück für die
Mehrfamilienhäuser nur noch ohne Balkone errichtet werden. Ein Balkon bei den
Wohnungen ist jedoch für die meisten Käufer Voraussetzung. Durch die Errichtung
der Balkone wird eine GRZ von 0,32 erreicht (Überschreitung ca. 7 %). Auf dem
südlichen Grundstück wird durch die geplante Bebauung nur eine GRZ von 0,22
erreicht. Somit wäre die GRZ auf das komplette Grundstück gesehen nach wie vor
bei 0,3. Der Bebauungsplan soll nun geändert werden und eine unterschiedliche
zulässige GRZ für den Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Einfamilien- und
Doppelhäuser festgesetzt werden, sodass die zulässige GRZ von 0,3 im Mittel für
den kompletten Geltungsbereich bestehen bleibt. Eine Auflösung der
Grundstücksteilung unter Einbeziehung des südlichen Grundstückes für die
Einfamlien- oder Doppelhäuser in das Wohnungseigentum wäre wenig praktikabel.
Beschluss:
Der mit öffentlicher Bekanntmachung am
04.08.2017 in Kraft getretene Bebauungsplan Leeder „Beim Seiler“ mit Begründung
in der Fassung vom 04.05.2017, redaktionell ergänzt am 27.07.2017 wird
geändert.
Die Änderung bezieht sich auf den kompletten
Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes, der die neu geteilten Grundstücke
mit den FlNrn. 583/1 und 583/2 jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt
umgrenzt wird:
im Norden Grundstücke
FlNrn. 583 und 584 jeweils Gemarkung Leeder
im Westen Grundstück
FlNr. 582 Gemarkung Leeder
im Süden Grundstücke
FlNrn. 582 und 582/4 jeweils Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück
FlNr. 302 Gemarkung Leeder (Kreuzstraße)
Die Änderung umfasst die interne Verschiebung der zulässigen GRZ
innerhalb des Geltungsbereiches wie folgt:
- Auf dem nördlichen Grundstück
FlNr. 583/1 Gemarkung Leeder, auf dem eine Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist, wird die zulässige GRZ von 0,3 auf
0,32/0,33 erhöht.
- Auf dem südlichen Grundstück
FlNr. 583/2 Gemarkung Leeder, auf dem eine Bebauung mit Einfamilien- oder
Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist, wird die zulässige GRZ auf 0,28/0,27
reduziert.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB
angewendet werden. Die ursprünglich festgesetzte zulässige GRZ für den
kompletten Geltungsbereich wird nicht verändert, es findet nur eine interne
Verschiebung statt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Die Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen
Verwaltungskosten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können
(insbesondere für die technische Abwicklung des Bauleitplanverfahrens) sowie
die Kosten für eventuell erforderliche Gutachten sind vom Bauherrn zu tragen.
Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen