Sachvortrag:
Das Vorhaben
unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zur Bauvoranfrage BV 06/2017; Neubau von zwei Wohngebäuden, auf dem Grundstück FlNr. 387/2; Gemarkung Unterdießen, Nähe Alpenweg, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die entsprechend der gültigen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen