beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 32. Sitzung vom 09.08.2016 TOP I.9 wurde der Beschluss, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 3 Abs. 4 aufgestellt wird, bekannt gemacht. Da von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen wurde, wurde in dieser Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 24.10. bis einschließlich 11.11.2016 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass eine Äußerung zur Planung innerhalb dieser Frist möglich ist.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 11.09.2017 wird von Frau Kneucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum vorgestellt. In diesem wurde der Bachlauf, der vermutlich aus Quellen des westlich angrenzenden Hanges gespeist wird (geringe Wasservolumen bei Niedrig- bis Mittelwasserständen) und nach Osten in Richtung Wiesbach verläuft, entsprechend der Empfehlung des WWA in die Bauleitplanung eingebunden. Weiterhin wurden entsprechend der Vorabstellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck in einem Bebauungsabstand von 25 m zu dem angrenzenden Wald im Westen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für die Gebäude festgesetzt, um ein Gefährdung für die Bewohner durch fallende Bäume auszuschließen.

 

Weiterhin erläutert Frau Kneucker, dass der Bebauungsplan nach Klärung mit dem Landratsamt bisher im Verfahren gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung) aufgestellt wurde. Um sicher zu gehen, wird der Geltungsbereich jedoch als Außenbereich eingestuft und der Bebauungsplan sollte nach der aktuellen Rechtslage in das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB übergeleitet werden (beschleunigtes Verfahren am Ortsrand).


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Unterdießen „nördlich der Kirche“ vom 11.09.2017 wird einschließlich der folgenden Änderungen gebilligt:

 

  • Im Bereich der Parkplätze ist noch ein Zugang zum Friedhof aufzunehmen.
  • Die Einmündung in das Baugebiet ist auf der Nordseite ebenfalls abzurunden.
  • Festsetzung A.6.7: Die Dacheindeckung hat aus dem rot-, braun- oder anthrazitfarbenen Farbspektrum zu erfolgen.

 

Der Plan erhält das Fassungsdatum 12.09.2017.

 

Mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim ist noch abzuklären, ob die Hinweise unter Punkt C.7 bezüglich des offen geführten Grabens ausreichend sind.

Weiterhin ist noch zu klären, wie das Wasser vom neuen Graben am Ende des Grabens beim Kirchweg in die bisherige Verrohrung gelangt.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 32. Sitzung vom 09.08.2016 TOP I.9 wird beschlossen, dass der Bebauungsplan Unterdießen „nördlich der Kirche“ in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB übergeleitet wird und nunmehr im Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt wird. Im Verfahren nach § 13b BauGB wird ebenfalls keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen