beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung der 46. Sitzung vom 12.09.2017 TOP I.4 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Entwurfes des Bebauungsplanes mit Begründung vom 12.09.2017 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen