Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im
Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und
die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen
Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs.
1 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum BA 51/2017; Errichtung eines mobilen Hühnerstalles, auf den Grundstücken FlNr. 2448 und 2451; Gemarkung Asch, Lechsberg 4; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherren feststellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung GRM Schmid)