beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über ein Schreiben der Grundstückseigentümerin vom 23.08.2017.

 

Kernfrage ist hier, ob das durch Brand beschädigte Gebäude nach Sanierung/Wiederaufbau auch komplett als Wohnung genutzt werden darf.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dies bereits durch den Vorbescheid vom 29.06.2017 abgedeckt (AZ V-1294-2015-2). Hier heißt es: „Zulässig ist danach, dass die Räume der Gaststätte zur Wohnung hinzugeschlagen werden können“.

 

Die Verwaltung hat aus diesem Grund keine Einwände.


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 09/2017; Wiederaufbau Gebäude Am Stock 2; auf dem Grundstück FlNr. 2493/2; Gemarkung Asch, Am Stock 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen