Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Seestall „Ortskern I“ und hält die Vorgaben ein.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung GRM Reitler und Wolffhardt)