Sachvortrag:
Nachdem sowohl für den neuen Netto-Markt als auch die Metzgereifiliale die notwendigen Entwurfsplanungen vorliegen, kann nun das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Die nördlich angrenzende Fläche, auf der im Osten Mischgebietsflächen und im Westen Wohnbauflächen geplant sind, werden ebenfalls mit überplant. Somit kann die Lärmbelastung durch die beiden gewerblichen Nutzungen in Bezug auf die Wohnbebauung konkret beurteilt und bewertet werden.
Beschluss:
Für das Gebiet nördlich der Bahnhofstraße, westlich der Josef-Schöner-Straße, östlich im Anschluss an den bestehenden Netto-Markt und das Baugebiet Kreuzäcker und südlich des Baugebietes Wegäcker, das die Grundstücke mit den FlNrn. 534/2 Tfl., 534/7 Tfl., 534/1, 534/8, 534/10, 534/9, 538, 535 und 534/6 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke FlNrn. 534/6 Tfl., 538/12, 538/13, 538/14, 538/5 und 538/3 Tfl. (Straße „Wegäcker“)
im Westen Grundstücke FlNrn. 535/5, 535/6, 535/7, 535/8, 534, 534/11, 534/7 Tfl. und 534/2 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder
im Süden Grundstücke FlNrn. 463 (Bahnhofstraße) und 316/2 Tfl. (Josef-Schöner-Straße) jeweils Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück FlNr. 316/2 Gemarkung Leeder (Josef-Schöner-Straße)
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden entlang der Josef-Schöner-Straße in Weiterführung der bereits bestehenden Mischgebietsflächen als „Mischgebiet (MI)“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO), im Südwesten als „Sondergebiet Einzelhandel (SO)“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 10 BauNVO) und im Nordwesten als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen