Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert, dass nach
Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landsberg am
Lech für die Umsetzung des Motel/Bistro/Cafe und Wohnhaus entsprechend der vorliegenden
Entwurfsplanung aufgrund der eindeutigen Aussagen in der Begründung zum
rechtskräftigen Bebauungsplan Leeder „Ortsausgang Ost“ (Mischgebiet) eine
Änderung des Bebauungsplanes zwingend erforderlich ist. Befreiungen können hier
nicht erteilt werden.
In der Begründung wurden folgende Aussagen
getroffen:
Die Ortsrandlage in der ausgeräumten Agrarlandschaft gebietet
insbesondere eine besondere Sensibilität im Umgang mit Bauelementen, die eine
besondere Fernwirkung entfalten (Reflektierende Materialien, Dacheinschnitte/-
aufbauten, Werbeanlagen).
Mit den Vorgaben für die Fassaden- und Dachgestaltung soll der Eingriff
in das Bild der traditionellen Kulturlandschaft begrenzt werden.
Beschluss:
Der mit öffentlicher Bekanntmachung am
07.06.2013 in Kraft getretene Bebauungsplan Leeder „Ortsausgang Ost“
(Mischgebiet) mit Begründung in der Fassung vom 17.01.2017 wird geändert und
eine Teilfläche des Grundstückes mit der FlNr. 533 Gemarkung Leeder neu mit
einbezogen.
Die Änderung bezieht sich auf den kompletten
Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes, der die Grundstücke mit den
FlNrn. 533 Teilfläche, 533/7 und 533/8 jeweils Gemarkung Leeder umfasst, und
bezieht südlich im Anschluss an das Grundstück mit der FlNr. 533/8 Gemarkung
Leeder eine Teilfläche des Grundstückes FlNr. 533 Gemarkung Leeder neu mit ein.
Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
im Norden Grundstücke
FlNrn. 463 Gemarkung Leeder (Bahnhofstraße)
im Westen Grundstücke
FlNrn. 533/6, 533/5 (EDEKA-Markt) und 533 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder
im Süden Grundstück
FlNr. 533 Tfl. Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück
FlNr. 316 Gemarkung Leeder (Feldweg)
Die Änderung umfasst im Wesentlichen:
- Verschiebung bzw. Wegfall der
bisher im Süden festgesetzten Fläche mit Pflanzgebot
- Zulässigkeit eines Zeltdaches
- Änderung der Dachneigung
- Zulässigkeit von
Dacheinschnitten
- Änderung der Firstrichtung
- Änderung der Ein-/Ausfahrten
- Änderung des Baufensters
sowie der Umgrenzung der Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze
- Anpassung der öffentlichen
Verkehrsfläche im Osten an die tatsächliche Breite
Mit dieser Änderung soll auf dem Grundstück FlNr 533/8 und einer
Teilfläche des Grundstückes FlNr. 533 jeweils Gemarkung Leeder die Errichtung
eines Motel/Bistro/Cafe und Wohnhaus entsprechend einer vorgelegten Planung
ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
Beteiligung GRM Engel)
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen