beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert, dass nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landsberg am Lech für die Umsetzung des Motel/Bistro/Cafe und Wohnhaus entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung aufgrund der eindeutigen Aussagen in der Begründung zum rechtskräftigen Bebauungsplan Leeder „Ortsausgang Ost“ (Mischgebiet) eine Änderung des Bebauungsplanes zwingend erforderlich ist. Befreiungen können hier nicht erteilt werden.

 

In der Begründung wurden folgende Aussagen getroffen:

Die Ortsrandlage in der ausgeräumten Agrarlandschaft gebietet insbesondere eine besondere Sensibilität im Umgang mit Bauelementen, die eine besondere Fernwirkung entfalten (Reflektierende Materialien, Dacheinschnitte/- aufbauten, Werbeanlagen).

Mit den Vorgaben für die Fassaden- und Dachgestaltung soll der Eingriff in das Bild der traditionellen Kulturlandschaft begrenzt werden.


Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 07.06.2013 in Kraft getretene Bebauungsplan Leeder „Ortsausgang Ost“ (Mischgebiet) mit Begründung in der Fassung vom 17.01.2017 wird geändert und eine Teilfläche des Grundstückes mit der FlNr. 533 Gemarkung Leeder neu mit einbezogen.

 

Die Änderung bezieht sich auf den kompletten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes, der die Grundstücke mit den FlNrn. 533 Teilfläche, 533/7 und 533/8 jeweils Gemarkung Leeder umfasst, und bezieht südlich im Anschluss an das Grundstück mit der FlNr. 533/8 Gemarkung Leeder eine Teilfläche des Grundstückes FlNr. 533 Gemarkung Leeder neu mit ein. Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden                   Grundstücke FlNrn. 463 Gemarkung Leeder (Bahnhofstraße)

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 533/6, 533/5 (EDEKA-Markt) und 533 Tfl. jeweils Gemarkung Leeder

 

im Süden                    Grundstück FlNr. 533 Tfl. Gemarkung Leeder

 

im Osten                     Grundstück FlNr. 316 Gemarkung Leeder (Feldweg)

 

Die Änderung umfasst im Wesentlichen:

  • Verschiebung bzw. Wegfall der bisher im Süden festgesetzten Fläche mit Pflanzgebot
  • Zulässigkeit eines Zeltdaches
  • Änderung der Dachneigung
  • Zulässigkeit von Dacheinschnitten
  • Änderung der Firstrichtung
  • Änderung der Ein-/Ausfahrten
  • Änderung des Baufensters sowie der Umgrenzung der Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze
  • Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche im Osten an die tatsächliche Breite

 

Mit dieser Änderung soll auf dem Grundstück FlNr 533/8 und einer Teilfläche des Grundstückes FlNr. 533 jeweils Gemarkung Leeder die Errichtung eines Motel/Bistro/Cafe und Wohnhaus entsprechend einer vorgelegten Planung ermöglicht werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        16     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

                                                   (pers. Beteiligung GRM Engel)

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen