beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage zu Abweichungen vom Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“.

Es geht um die Bebauung der Flurnummern 204/42; Gemarkung Asch, Sonnengarten 14.

 

Anhand der vorliegenden Unterlagen wurden folgende Abweichungen festgestellt:

 

-          A-Festsetzungen 6.2.5 Hauptfirstrichtung Ost-West, geplant ist eine Abweichung von dieser Richtung um 15 °.

-          A-Festsetzungen 6.2.4 Dachaufbauten sind nur bei Dachneigung über 35 ° (Typ E+D) zugelassen. Geplant ist ein Haus mit zwei Vollgeschossen, Dachneigung 22 ° und ein Dachaufbau als Wiederkehr

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur formlosen Anfrage; die Abweichungen vom Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“, bei der geplanten Errichtung eines Wohnhauses, auf dem Grundstück FlNr. 204/42; Gemarkung Asch, Sonnengarten 14; betreffend, wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen