Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage zu Abweichungen vom
Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“.
Es geht um die
Bebauung der Flurnummern 204/42; Gemarkung Asch, Sonnengarten 14.
Anhand der
vorliegenden Unterlagen wurden folgende Abweichungen festgestellt:
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A-Festsetzungen
6.2.5 Hauptfirstrichtung Ost-West, geplant ist eine Abweichung von dieser
Richtung um 15 °.
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A-Festsetzungen
6.2.4 Dachaufbauten sind nur bei Dachneigung über 35 ° (Typ E+D) zugelassen.
Geplant ist ein Haus mit zwei Vollgeschossen, Dachneigung 22 ° und ein
Dachaufbau als Wiederkehr
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zur formlosen Anfrage; die Abweichungen vom Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“, bei der geplanten Errichtung eines Wohnhauses, auf dem Grundstück FlNr. 204/42; Gemarkung Asch, Sonnengarten 14; betreffend, wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen