Sachvortrag:
Es handelt sich um eine Tektur des genehmigten Bauantrages B-714-2017-2. Geändert wurde die Anordnung der Fenster im OG.
Weiterhin die Dachform der Garage von Satteldach zu Pultdach. Dies widerspricht dem einfachen Bebauungsplan Leeder „Oberdorf Ost II“. Hier sind unter A-Festsetzungen Pkt. 5.5 i.v.m. Pkt. 6.4 nur Satteldächer zulässig. Geplant ist ein Pultdach.
Es ist also eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen