beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Gartenstraße“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Das Gebäude verlässt jedoch die für Garagen festgesetzte Baugrenze (A-Festsetzungen 4.1) in Richtung Norden um 3 m und in Richtung Westen um 1 m.

Ansonsten werden alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten.

Es handelt sich um eine Tektur zur isolierten Befreiung vom 22.10.2014. Laut dieser wurde das Baufenster in Richtung Norden um 1,5 m und in Richtung Westen um 1 m verlassen. Der Grundriss der Garage hat sich gegenüber dieser Planung um 4,3 m² verkleinert.


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 15/2017; Bau einer Garage mit Verlassen des Baufensters, auf dem Grundstück FlNr. 301/14; Gkg. Oberdießen, Wendelsteinweg 3; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen