Sachvortrag:
In Vollzug des
Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Rainweg
Für das im
beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstück der Straße „Rainweg“ (FlNr.
37/21 und 453/0 Gemarkung Asch) wurde die Fortführung der gewidmeten Ortsstraße
„Rainweg“ festgelegt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung
einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG
erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße
„Rainweg“ bestehend aus FlNr. 37/21 und 453/0 Gemarkung Asch wird gemäß Art. 6
Abs. 1 i.V.
mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: östlichster Grenzpunkt von FlNr.
375/0, Gemarkung Asch
Endpunkt: nördlichster
Grenzpunkt von FlNr. 72/1 davon 2,60m nordöstlich, Gemarkung Asch
Länge: 0,012 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde
Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan
wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen