beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Rainweg

 

Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstück der Straße „Rainweg“ (FlNr. 37/21 und 453/0 Gemarkung Asch) wurde die Fortführung der gewidmeten Ortsstraße „Rainweg“ festgelegt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 


Beschluss:

 

Die Straße „Rainweg“ bestehend aus FlNr. 37/21 und 453/0 Gemarkung Asch wird gemäß Art. 6

Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            östlichster Grenzpunkt von FlNr. 375/0, Gemarkung Asch

Endpunkt:                   nördlichster Grenzpunkt von FlNr. 72/1 davon 2,60m nordöstlich, Gemarkung Asch

Länge:                         0,012 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen