beschlossen

Ja: 10, Nein: 2

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Asch „Südlich Stockstraße“, weicht aber in drei Punkten von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:

-          A-Festsetzungen 6.2.4 Dachaufbauten sind nur bei Dachneigung über 35 ° zulässig (Typ E+D). Geplant ist ein Haus mit zwei Vollgeschossen, Dachneigung 22 ° und ein Dachaufbau als Widerkehr. (Hierzu wurde in Rahmen einer formlosen Anfrage auf der GRS vom 05.10.2017 TOP I.2 das Einvernehmen in Aussicht gestellt.)

-          A-Festsetzungen 6.2.5 Hauptfirstrichtung Ost-West. Geplant ist eine Abweichung um 18 °. (Hierzu wurde in Rahmen einer formlosen Anfrage auf der GRS vom 05.10.2017 TOP I.2 das Einvernehmen jedoch nur für eine Abweichung von 15 ° in Aussicht gestellt. Bei anderen Bauvorhaben wurden bisher lediglich Abweichungen bis max. 15 ° befreit.)

-          A-Festsetzungen 8.8 Abgrabungen sind unzulässig. Geplant ist eine Lichtböschung an der Nord-West-Ecke des Gebäudes (Diese Abweichung wurde nicht vorab geklärt).

 



Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen