Sachvortrag:
In Weiterführung der 82. Sitzung vom 05.10.2017 TOP I.3 und der 83. Sitzung vom 19.10.2017 TOP I.6 wird nun der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Seestall gefasst.
Beschluss:
Für das Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Seestall das die Grundstücke mit den FlNrn. 94, 94/2, 94/4, 94/5, 94/6, 94/7, 94/8 und 94/9 jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNr. 128/2 Gemarkung Seestall (Edenthalstraße)
im Westen Grundstück FlNr. 85 Gemarkung Seestall (Johann-Baader-Straße)
im Süden Gemeindegebiet Vilgertshofen
im Osten Grundstück FlNr. 94/3 Gemarkung Seestall
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt. Im westlichen Bereich, um einen großzügigen Abstand zur naheliegenden 110-kV-Freileitung einzuhalten, sowie im Süden in Richtung Lech wird eine Grünfläche festgesetzt.
Ziel der Planung ist es, Bauland für Einheimische auszuweisen, um den örtlichen Wohnbedarf zu decken. Zum Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern, die von der westlich außerhalb des Geltungsbereichs verlaufenden 110-kV-Freileitung ausgehen, soll ein großzügiger Abstand zur Hochspannungsleitung eingehalten und von Bebauung freigehalten werden. Weiterhin soll der Übergang zum Lech durch einen breiten Grünstreifen gesichert werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren am Ortsrand) aufgestellt. Die Flächen schließen an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an, es wird auf den Flächen die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet und die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 10.000 m². Der Satzungsbeschluss muss jedoch bis spätestens 31.12.2021 gefasst werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen