Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb (es wurde eine Betriebsnummer angegeben) und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Beschluss:
Zur BV 11/2017; Neubau eines
Pferdestalles mit Paddock, auf dem Grundstück FlNr. 1049; Gemarkung Asch,
Römerkessel 6; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt
erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche
Privilegierung des Bauherren feststellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 2 Stimmen
dagegen: 13 Stimmen
(der Antrag ist
somit abgelehnt)