abgelehnt

Ja: 2, Nein: 13

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb (es wurde eine Betriebsnummer angegeben) und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 



Abstimmungsergebnis:         dafür:         2           Stimmen

                                             dagegen:    13         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)