abgelehnt

Ja: 1, Nein: 14

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die formlose Anfrage zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2 Abs.- 7; Stauraum vor Garagen/Carports. Es ist geplant, den Carport mit der Einfahrtsseite im Abstand von 3 m an die Grundstücksgrenze zu bauen (statt vorgegeben 5m).

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zur formlosen Anfrage, Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, auf dem Grundstück FlNr. 272/27; Gkg. Leeder, Himmelbach 3; wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2; hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Stauraum darf auf 3 m verkürzt werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    14         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)