Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Leeder „Nördlich Wegäcker“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Es ist jedoch zusätzlich zur Zufahrt (Breite 4,5 m entspricht dem BBPL) ein befestigter Zugang mit einer Breite von 7,20 m vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung
BA 67/2017; Neubau eines Wohnhauses mit 16 Kurzzeitpflegeplätzen, hier
Errichtung eines Zugangs zusätzlich zur Einfahrt, auf dem Grundstück FlNr. 539/39;
Gkg. Leeder, J.-Schöner-Str. 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich
vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2
Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen