beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 46. Sitzung vom 12.09.2017 TOP I.4 und I.5 (Billigungs- und Auslegungsbeschluss) wurden die beschlossenen Änderungen eingearbeitet und es liegt der Entwurf des Bebauungsplanes vom 12.09.2017 vor. In Bezug auf den offen geführten Graben wurde eine Stellungnahme vom WWA Weilheim eingeholt. Diese wurde dem Gemeinderat ins RIS eingestellt. Das WWA Weilheim stellt fest, dass sowohl der Graben als auch die Lage des Baugebietes auf dem engen Raum ineinander spielen und geht davon aus, dass sich die künftige Bebauung auf das Abflussverhältnis des wild abfließenden Wassers auswirken wird. Es ist sicherzustellen, dass Dritte vom wild abfließenden Wasser nicht negativ beeinträchtigt werden. Zunächst wird empfohlen für die Dimensionierung des Grabens im Unterlauf diesen zu vermessen (Gefälle und Querschnittsabmessungen), um auf den Abfluss schließen zu können. Weiterhin steht das WWA Weilheim der Planzeichnung bezüglich der Ausgestaltung des Gewässerlaufes kritisch gegenüber. Es weist weiter darauf hin, dass der Abstand des Grabens zur Baugrenze mit 1 m zu gering bemessen ist. Ferner ist zu prüfen, ob die Sohle des Grabens zu stabilisieren ist.

 

Das Ingenieurbüro Buchner schlägt vor den Graben im oberen Bereich offen zu führen und ab der Zufahrt zum Grundstück Nr. 4 komplett bis nach unten im Straßenraum zu verrohren oder das Wasser in den Regenwasserkanal mit einzuleiten, da der Graben im Bereich der beiden erforderlichen Zufahrten sowieso verrohrt werden müsste bzw. Brücken errichtet werden müssten. Somit wäre die Problematik mit dem geringen Abstand der Baufenster zum Graben auch gelöst.

Die Vermessung des Grabens zur Bestimmung des Abflusses wurde bereits beim Ingenieurbüro Buchner in Auftrag gegeben, da diese auf jeden Fall benötigt wird (egal ob der Graben offen geführt oder verrohrt wird).

 

Frau Kneucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat eine Stellungnahme als Argumentationshilfe zur Grabenführung in offener Form bzw. zur Verrohrung im Bereich der Grundstücke 5 und 6 erarbeitet. Diese wurde dem Gemeinderat ins RIS eingestellt.

 

Es wäre nun vom Gemeinderat zu entscheiden, ob der Graben komplett offen geführt, komplett verrohrt oder nur im unteren Bereich verrohrt werden soll.

 

Weiterhin sind noch folgende Ergänzungen im Bebauungsplan vorzunehmen:

-          In Bezug auf den Umgang mit dem wild abfließenden Wasser genügt es, einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen, da dies gesetzlich geregelt ist.

-          In der Begründung ist unter Punkt 2.1 „Flächen für die Innenentwicklung“ das Ergebnis der aktuellen Baulandpotentialanalyse zu ergänzen.

-          Das Gutachten zum durchgeführten Sickertest von Blasy + Mader, auf das Bezug genommen wird, ist als Anlage zur Begründung zu nehmen.

-          Falls der Graben ganz oder teilweise offen geführt wird, Festsetzungen zur Ausgestaltung des Grabens sowie evtl. zur Stabilisierung der Sohle.


Beschluss:

 

Der in der 46. Sitzung vom 12.09.2017 TOP I.4 bereits gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.09.2017 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

  • Variante 1: Der bisher offen geführte Graben wird im oberen Bereich offen geführt und im Bereich der beiden nordöstlichen Grundstücke mit den Nrn. 5 und 6 verrohrt. Der Graben soll mit einem möglichst flachen Ufer und ohne Ecken ausgestaltet werden. Falls erforderlich ist die Sohle zu stabilisieren.
  • Es ist ein Hinweis zum Umgang mit dem wild abfließenden Wasser in die Satzung aufzunehmen.
  • Das Ergebnis der aktuellen Baulandpotentialanalyse ist in der Begründung unter Punkt 2.1 „Flächen für die Innenentwicklung“ zu ergänzen.
  • Das Gutachten zum durchgeführten Sickertest von Blasy + Mader, auf das Bezug genommen wird, ist als Anlage zur Begründung zu nehmen

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    4           Stimmen

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Unterdießen „nördlich der Kirche“ vom 12.09.2017 wird einschließlich der vorgenannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

Der Plan erhält das Fassungsdatum 12.12.2017.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen