beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung der 49. Sitzung vom 12.12.2017 TOP I.6 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des geänderten und gebilligten Entwurfes des Bebauungsplanes Unterdießen „nördlich der Kirche“ mit Begründung in der Fassung vom 12.12.2017 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen