beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Die zweite Bürgermeisterin informiert über die in §1 der Ziffer VII der Urkunde 228/2013 (Gemeinde Unterdießen / Lebenshilfe Landsberg) vereinbarte Bauverpflichtung. Hier hat sich die Lebenshilfe zu folgenden Fristen verpflichtet:

-          Beginn mit dem Bau eines Wohnhauses bis zum 04.03.2018

-          Fertigstellung des Rohbaus bis zum 04.03.2019

-          Fertigstellung des Wohnhauses einschließlich Außenputz bis 04.03.2021

Bei Verstößen gegen diese Frist wurde in §2 der Ziffer VII ein Wiederkaufsrecht vereinbart.

 

Die Lebenshilfe Landsberg beantragt eine Verlängerung der Frist für den Baubeginn.


Beschluss:

 

Die Fristen werden wie folgt verlängert:

-          Beginn mit dem Bau eines Wohnhauses bis zum 04.03.2019

-          Fertigstellung des Rohbaus bis zum 04.03.2020

-          Fertigstellung des Wohnhauses einschließlich Außenputz bis 04.03.2021 (keine Verlängerung)


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen