beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage zu Abweichungen vom Bebauungsplan Unterdießen „Wiesenweg“ seitens der Lebenshilfe Landsberg gGmbH.

 

Es geht um die Bebauung der Flurnummern 232/11 und 232/12; jeweils Gemarkung Unterdießen.

 

Es sind folgende Abweichungen geplant:

 

FlNr. 232/12

-          A-Festsetzungen Pkt. 11; Lage der Zufahrt von Süden, es ist eine zweite Zufahrt aus Richtung Osten vorgesehen

-          A-Festsetzungen Pkt. 3.1; GRZ I 0,25; geplant sind 0,39 (56 % Überschreitung). Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass seitens der unteren Baubehörde Überschreitungen bereits oberhalb 7 % im Hinblick auf die Grundzüge der Planung kritisch gesehen werden.

-          A-Festsetzungen Pkt. 3.2; GRZ II maximal 0,45; geplant sind 0,49 (9 % Überschreitung). Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass seitens der unteren Baubehörde Überschreitungen bereits oberhalb 7 % im Hinblick auf die Grundzüge der Planung kritisch gesehen werden.

-          A-Festsetzungen Pkt. 4.4; Anzahl der Wohneinheiten 2 je Einzelhaus, geplant sind 6 Wohneinheiten.

 

FlNr. 232/11

-          A-Festsetzungen Pkt. 4.4; Anzahl der Wohneinheiten 2 je Einzelhaus, geplant sind 5 Wohneinheiten.

 

Aus Sicht der Verwaltung werden durch die Abweichung von A-Festsetzungen Pkt. 3.1 und 3.2 die Grundzüge der Planung berührt (keine Befreiung möglich). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ausreichend Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung Unterdießen auf den Grundstücken geschaffen werden müssen (1 x je Wohnung bis 45 m², 2 x je Wohnung über 45 m²).

 


Beschluss:

 

Zur formlosen Anfrage, Bebauung der Grundstücke FlNr. 232/11 und 232/12; Gkg. Unterdießen, Abweichungen vom Bebauungsplan Unterdießen „Wiesenweg“ kann hinsichtlich der Überschreitungen der GRZ I und II das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, obwohl hier die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    12         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)

 

Dem Eigentümer der o.g. Grundstücke wird die Änderung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt, sofern eine modifizierte Planung (bezüglich Verdichtung) vorgelegt wird. Zudem soll eine Wertabschöpfungsklausel mit in die Vereinbarung aufgenommen werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen