beschlossen

Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 82. Sitzung vom 05.10.2017 TOP II.8 wurde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung mit LARS consult GmbH, Memmingen abgeklärt. Diese sind aus deren Sicht gegeben, da die einzubeziehende Fläche durch Art und Maß der vorhandenen gewerblichen Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist.

Weiterhin liegt ein Angebot von LARS consult GmbH vom 20.11.2017 zur Erarbeitung der Planzeichnung, der Einbeziehungssatzung sowie der Begründung über pauschal 3.200 € netto zzgl. 6 % Nebenkostenpauschale vor (Erhöhung auf 3.800 € netto bei einem zweiten Verfahrensschritt). Die Abrechnung der besonderen Leistungen zur Verfahrensbegleitung erfolgt nach den aufgeführten Verrechnungssätzen. Die weiteren Leistungen, die im Laufe des Verfahrens notwendig oder gefordert werden, müssten separat angeboten bzw. an geeignete Fachbüros vergeben werden.


Beschluss:

 

Für eine Teilfläche von ca. 0,35 ha in der nordwestlichen Ecke des Grundstückes mit der FlNr. 550 Gemarkung Asch am westlichen Rand des Gewerbegebietes, welche wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 547/3 Gemarkung Asch

 

im Westen                   Grundstück FlNr. 552 Gemarkung Asch

 

im Süden                     Grundstück FlNr. 550 Tfl. Gemarkung Asch

 

im Osten                      Grundstück FlNr. 550 Tfl. Gemarkung Asch

 

wird ein Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eingeleitet.

 

Ziel der Satzung ist, die bisher dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzurechnende Fläche in den Bebauungszusammenhang einzubeziehen. Auf dieser Fläche, welche von der umgebenden baulichen Nutzung geprägt ist, soll eine entsprechende Bebauung zugelassen werden.

 

Die Einbeziehungssatzung

  • ist mit einer geordneten städtebaulich Entwicklung vereinbar,
  • begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und
  • es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beachten sind.

 

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche (GE) dargestellt.

 

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

Ebenso wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        14     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an LARS consult GmbH, Bahnhofstraße 20, 87700 Memmingen, gem. dem Angebot vom 20.11.2017 erteilt.

Die Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen Verwaltungskosten für Arbeiten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können (insbesondere für die technische Abwicklung des Verfahrens) sowie die Kosten für eventuell erforderliche Gutachten sind vom Bauherrn zu tragen. Weiterhin sind vom Bauherrn die durch den Eingriff notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf eigene Kosten vorzunehmen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten ist abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung GRM Engel)