beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 72. Sitzung vom 20.04.2017 TOP I.8 informierter der Bürgermeister über die rechtlich notwendige und mittlerweile erfolgte neue Kalkulation der Beitragssätze.


Beschluss:

 

Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Fuchstal

(BGS-EWS)

vom 15.12.2017

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1) § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

 

Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.

 

Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die an die Schmutzwasserableitung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz.

 

(2) § 6 erhält folgende Fassung:

 

Der Beitrag beträgt bei Grundstücken

 

1.         auf denen die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser rechtlich und                  tatsächlich möglich ist

a) pro m² Grundstücksfläche                         1,00 €

b) pro m² Geschossfläche                             25,00 €

 

2.         auf denen nur die Einleitung von Schmutzwasser rechtlich und tatsächlich möglich ist

a) pro m² Geschossfläche                              25,00 €

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

(1)   §1 Absatz 1 tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2)   §1 Absatz 2 tritt am 01.05.2017 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen