beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 72. Sitzung vom 20.04.2017 TOP I.7 informierter der Bürgermeister über die rechtlich notwendige und mittlerweile erfolgte neue Kalkulation der Beitragssätze.


Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Fuchstal

(BGS-WAS)

 

vom 15.12.2017

 

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1) § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.

 

Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die an die Wasserversorgung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz.

 

(2) § 6 erhält folgende Fassung:

 

Der Beitrag beträgt

            a) pro m² Grundstücksfläche                                     1,80 €

            b) pro m² Geschoßfläche                                             5,20 €

 

§ 2

Inkrafttreten

 

(1)   §1 Absatz 1 tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

(2)   §1 Absatz 2 tritt am 01.05.2017 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen