beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Fortführung des bereits bestehenden Ortskernbebauungsplanes Seestall „Ortskern 1“ soll für den im Westen anschließenden Teilbereich nun ein weiterer Ortskernbebauungsplan aufgestellt werden.


Beschluss:

 

Für das Gebiet Seestall „Ortskern 2“ (durch die Ortsstraße umschlossener Ortskernbereich bis zum Kalkbrennerweg, einschließlich des Bereichs „Flößerstuben“) mit einer Größe von ca. 3,09 ha, welches die Grundstücke mit den FlNrn. 15, 17, 18, 18/2 Tfl., 18/3 Tfl., 19/2, 19/5, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 28/1, 30, 31, 31/1, 33, 34, 34/1, 36, 36/1, 36/3, 36/4, 38, 39, 39/1, 39/2, 39/3, 39/4, 41 Tfl., 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg), 65/10, 65/11 und 310/2 Tfl. (Hungerbach) jeweils Gemarkung Seestall umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstücke FlNrn. 18/2 Tfl., 18/3 Tfl., 41, 41/1 Tfl. und 44 jeweils Gemarkung Seestall

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 16, 17, 17/1, 18 Tfl., 18/2 Tfl., 18/3 Tfl., 40, 41, 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg) jeweils Gemarkung Seestall

 

im Süden                     Grundstück FlNr. 65/2 Tfl. Gemarkung Seestall (Ortsstraße)

 

im Osten                      Grundstücke FlNrn. 65/2 Tfl. und 65/14 Tfl. jeweils Gemarkung Seestall (jeweils Ortsstraße)

 

wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Das Gebiet wird als Dorfgebiet (MD) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO sowie teilweise als private Grünflächen festgesetzt.

 

Ein Lageplan mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Stärkung des Bestandes, um den dörflichen Charakter im bestehenden Ortskern zu sichern.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung) aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes ist eine Nachverdichtung. Die festgesetzte Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m². Es wird weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete) oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Unfälle mit gefährlichen Stoffen) zu beachten sind.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        15     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Büro für Kommunale Entwicklung abtplan, Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen