beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses in der 81. Sitzung vom 21.09.2017 TOP I.7 wurde anhand der vorgelegten Planentwürfe für den neuen Netto-Markt und die Metzgereifiliale ein erster Vorabzug des Bebauungsplanes erstellt, der sich in Bezug auf die Festsetzungen an den im Norden unmittelbar anschließenden Bebauungsplan Leeder „Wegäcker“, den südlich befindlichen Bebauungsplan Leeder „Ortsausgang-Ost“ sowie den Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße (EDEKA)“ orientiert.

 

Herr Prells stellt den Vorabzug vom 25.01.2018 vor.

Klärungsbedarf besteht im Bereich des Sondergebietes noch hinsichtlich der Durchgrünung der Stellplatzfläche mit Bäumen und ob eine Dachfolie in hellgrauer Farbe zulässig sein soll. Weiterhin ist zu klären, ob im Bereich des Mischgebietes Dacheindeckungen in rot bis dunkelbraun und grau bis dunkelgrau zulässig sein sollen.

 

Eine Gegenüberstellung der zulässigen Dachformen und Farben der Dacheindeckung sowie der Dachneigungen der umliegenden Bebauungspläne liegt dem Gemeinderat im RIS vor.

 

Weiterhin liegt bereits ein Schriftverkehr mit dem Anwohner im nordwestlichen Bereich des neuen Netto-Marktes vor, der dem Gemeinderat ebenfalls im RIS eingestellt wurde. Es wurde bereits ein Punkt in der Planung des neuen Netto berücksichtigt (Parkplätze im Westen wurden Richtung Süden verschoben). Unverändert blieb der Eingangsbereich von Westen für das Cafe und die Lage der haustechnischen Anlagen Richtung Norden (evtl. besonders leise Anlagen, wäre nach Aussage der Vorhabenträgerin auch unproblematisch, diese einzuhausen).


Beschluss:

 

In den zur Sitzung vorgelegten Vorabzug vom 25.01.2018 ist folgendes aufzunehmen:

  • Festsetzung A.9.1 „Fläche mit Pflanzgebot“:

Pflanzdichte mind. 3 Gehölze/10 m² Fläche zuzüglich entsprechend dem zeichnerischen Vorschlag 1 Baum/400 m² Grundstücksfläche (d.h. SO - 18 Bäume, MI 1 - 11 Bäume).

  • Festsetzung A.9.4 „Baumpflanzgebot“:

Im SO und MI 1 wird festgesetzt, dass innerhalb der Stellplatzfläche ohne Vorgabe einer bestimmten Lage in Abweichung von der Stellplatzsatzung je 10 Stellplätze 1 Baum zur Untergliederung gepflanzt werden muss. Die Anzahl der Bäume ist abzurunden.

  • Festsetzung A.7.4 „Farbe Dacheindeckung“:

Im SO ist eine hellgraue Dachfolie zulässig.

Im kompletten MI sind Dacheindeckungen in rot bis dunkelbraun und grau bis dunkelgrau zulässig.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen