beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 83. Sitzung vom 19.10.2017, in der das städtebauliche Konzept für das Baugebiet angepasst wurde und des Aufstellungsbeschlusses in der 84. Sitzung vom 02.11.2017 stellt Herr Prells den Entwurf des Bebauungsplanes vom 25.01.2018 vor.


Beschluss:

 

Es sind folgende Änderungen in den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes vom 25.01.2018 aufzunehmen:

 

  • Im kompletten Baugebiet ist nur folgende Bauweise zugelassen:

Gebäude, deren zweites Geschoss in den Dachraum einbezogen ist mit einer Wandhöhe von max. 4,50 m (E+D).

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         2           Stimmen

                                             dagegen:    13         Stimmen

        (Der Antrag ist somit abgelehnt.)

 

  • Im kompletten Baugebiet wird die Wandhöhe auf 6 m reduziert.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    4           Stimmen

 

  • Es sind keine höhenversetzte Pultdächer zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

  • Bei dem Grundstück in der südwestlichen Ecke (970 m²) wird östlich des Gebäudes zusätzlich direkt am Gebäude eine Fläche für Stellplätze und Garagen festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

In den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes vom 25.01.2018 sind die vorgenannten Änderung sowie noch eine Fläche für ein Gebäude für die Versorgungsanlage für ein kaltes Wärmenetz aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Seestall „Lechhaldenfeld“ in der Fassung vom 25.01.2018 wird einschließlich der vorgenannten Änderungen gebilligt. Der Plan erhält das Fassungsdatum 25.01.2018 (Billigungsbeschluss).