beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 90. Sitzung vom 25.01.2018 TOP I.2, in der der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt wurde, kann nun die Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung beschlossen werden. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt wird gilt das vereinfachte Verfahren (§ 13a Abs. 2 i.V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB), in dem auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) verzichtet wurde. Somit muss der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen sowie sich zur Planung zu äußern. Diese findet in der Zeit vom 22.01. bis 02.02.2018 statt.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Seestall „Lechhaldenfeld“ mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 25.01.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen