Sachvortrag:
In Weiterführung der 90. Sitzung TOP I.4 informiert der Bürgermeister, dass für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage weiterhin ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss.
Beschluss:
Für den ca. 2,15 ha großen Bereich zwischen der Staatsstraße St2055 und dem Wertstoffhof östlich der Bahnlinie Landsberg-Schongau und der nördlichen Zufahrtsstraße zum Holzwerk Pröbstl, der die Grundstücke mit den FlNrn. 535 und 536 jeweils Gemarkung Asch umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück
FlNr. 521/4 Gemarkung Asch
(Staatsstraße St2055 - von Asch zur Bundesstraße B17)
im Westen Grundstück FlNr. 536/1
Gemarkung Asch
(nördliche
Zufahrtstraße zum Holzwerk Pröbstl und zum Wertstoffhof)
im Süden Grundstück FlNr. 545/2
Gemarkung Asch
(öffentlicher Feldweg nördlich angrenzend an das Gelände des
Wertstoffhofs)
im Osten Grundstück FlNr. 534
Gemarkung Asch
wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als Flächen für ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik“ (SO) festgesetzt (§ 1 Abs. 2 Nummer 11, § 11 BauNVO).
Ziel des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen, um verstärkt erneuerbare Energien, insbesondere die Sonnenenergie, nutzen zu können.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an das Ingenieurbüro Sing GmbH, Hindenburgring 82, 86899 Landsberg am Lech erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 2 Stimmen