beschlossen

Ja: 13, Nein: 2

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 90. Sitzung TOP I.4 informiert der Bürgermeister, dass für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage weiterhin ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss.


Beschluss:

 

Für den ca. 2,15 ha großen Bereich zwischen der Staatsstraße St2055 und dem Wertstoffhof östlich der Bahnlinie Landsberg-Schongau und der nördlichen Zufahrtsstraße zum Holzwerk Pröbstl, der die Grundstücke mit den FlNrn.  535 und 536 jeweils Gemarkung Asch umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 521/4 Gemarkung Asch

(Staatsstraße St2055 - von Asch zur Bundesstraße B17)

 

im Westen                   Grundstück FlNr. 536/1 Gemarkung Asch

                                    (nördliche Zufahrtstraße zum Holzwerk Pröbstl und zum Wertstoffhof)

 

im Süden                     Grundstück FlNr. 545/2 Gemarkung Asch

(öffentlicher Feldweg nördlich angrenzend an das Gelände des Wertstoffhofs)

 

im Osten                      Grundstück FlNr. 534 Gemarkung Asch

 

wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als Flächen für ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik“ (SO) festgesetzt (§ 1 Abs. 2 Nummer 11, § 11 BauNVO).

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen, um verstärkt erneuerbare Energien, insbesondere die Sonnenenergie, nutzen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        12     Stimmen

                                         dagegen:     3     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Ingenieurbüro Sing GmbH, Hindenburgring 82, 86899 Landsberg am Lech erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        13     Stimmen

                                         dagegen:     2     Stimmen