abgelehnt

Ja: 1, Nein: 14

Sachvortrag:

 

Es handelt sich um eine Tektur der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Planung AZ BA 33/2017.

Einerseits soll die Wandhöhe des Hauptgebäudes auf 6,20 m erhöht werden (ursprünglich 5,91 m). Dies entspricht dem Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“.

Weiterhin soll die Wandhöhe der Grenzgarage von 2,75 m auf 3 m erhöht werden. Dafür ist eine Befreiung vom Bebauungsplan, A-Festsetzungen Pkt. 5.5 notwendig. Der Bürgermeister verliest hierzu ein Schreiben des angrenzenden Nachbarn.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 01/2018; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Tektur), auf dem Grundstück FlNr. 204/29; Gkg. Asch, Sonnenfeld 9; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB in Bezug auf die Erhöhung der Wandhöhe Hauptgebäude erteilt, dies entspricht dem Bebauungsplan.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Befreiung in Bezug auf die Wandhöhe der Garage wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    14         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)