Sachvortrag:
Es handelt sich um eine Tektur der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Planung AZ BA 33/2017.
Einerseits soll die Wandhöhe des Hauptgebäudes auf 6,20 m erhöht werden (ursprünglich 5,91 m). Dies entspricht dem Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“.
Weiterhin soll die Wandhöhe der Grenzgarage von 2,75 m auf 3 m erhöht werden. Dafür ist eine Befreiung vom Bebauungsplan, A-Festsetzungen Pkt. 5.5 notwendig. Der Bürgermeister verliest hierzu ein Schreiben des angrenzenden Nachbarn.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Befreiung in
Bezug auf die Wandhöhe der Garage wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 14 Stimmen
(der Antrag ist
somit abgelehnt)