beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Leeder „Wegäcker“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Das Gebäude verlässt jedoch die Baugrenze, welche auch für Nebengebäude vorgeschrieben ist (BBPL A-Festsetzungen Pkt. 4.2).

Die Länge der möglichen Grenzbebauung nach BayBO Art. 6 Abs. 9 wird eingehalten (Grenze Ost 9 m Grenzbebauung geplant – zulässig 9 m; gesamt im Grundstück 13,5 m geplant – zulässig 15 m).

Die Unterschrift des Nachbarn J.-Schöner-Str. 5 liegt vor, die des Nachbarn Wegäcker 4 nicht.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 03/2018; Errichtung einer Gartenhütte, auf dem Grundstück FlNr. 539/25; Gkg. Leeder, Wegäcker 6; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen