beschlossen

Ja: 9, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag eines Grundstückseigentümers auf Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ vom 10.01.2018 für die sich in seinem Eigentum befindlichen beiden Grundstücke zur Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten von höchstens zwei auf mindestens drei Wohneinheiten.

Dem Gemeinderat liegt hierzu eine Stellungnahme des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München, Herrn Prells, vom 16.01.2018 im RIS vor. Falls die Gemeinde hier eine Änderung des Bebauungsplanes in Erwägung zieht, müssten auch die südlich gelegenen noch nicht bebauten Grundstücke mit einbezogen werden und aufgrund der unterschiedlichen Prägung des Bereiches eine Unterscheidung vorgenommen werden:

Im Bereich der Gartenstraße (Mischgebiet MI) kann unter Berücksichtigung der Prägung durch den Bereich westlich der Gartenstraße eine höhere Verdichtung mit größerem Bauvolumen und mehr Wohneinheiten zugelassen werden. Für die kleineren Grundstücke westlich des Zugspitzweges/Wendelsteinweges (Wohngebiet WA) sollte die Prägung durch den östlichen Bereich, der mit Einfamilienhäusern bebaut ist, berücksichtigt werden.

Er empfiehlt daher, nur für den westlichen Teilbereich, der im Bebauungsplan als Mischgebiet (MI) festgesetzt ist, ein erhöhtes Nutzungsmaß zuzulassen.


Beschluss:

 

Der Antrag wird vertagt, bis geklärt ist, was mit der Aussage „mindestens 3 Wohneinheiten“ tatsächlich gemeint ist.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen