Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 01/2018; Einbau einer Schleppdachgaube in best. Doppelhaushälfte, auf dem Grundstück FlNr. 24/3; Gemarkung Unterdießen, Postweg 3; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen