beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 01/2018; Einbau einer Schleppdachgaube in best. Doppelhaushälfte, auf dem Grundstück FlNr. 24/3; Gemarkung Unterdießen, Postweg 3; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen