beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Das Vorhaben wurde vom Planer mit dem Bauordnungsamt Landsberg vorbesprochen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen