beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Leeder „Kreuzstraße Süd BA II“, weicht aber in zwei Punkten von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:

-          A-Festsetzungen 5.2; höchstzulässige Wandhöhe für Bauten mit ausgebautem Dachgeschoss 4,5 m, geplant 5,36 m.

-          A-Festsetzungen 6.2.2; für Bauten mit ausgebautem Dachgeschoss ist eine Dachneigung von 35-45 °festgesetzt. Geplant ist eine Dachneigung von 20 °

Es handelt sich hier um eine Planung, die vom Erscheinungsbild dem Haustyp zwei Geschosse (WH 6,5 m) mit Dachneigung 15-25 ° ähnelt, jedoch eine niedrigere Wandhöhe und ein Obergeschoss mit „Kniestock“ von ca. 2,08 m und Sichtdachstuhl aufweist.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 12/2018, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück FlNr. 572/22; Gkg. Leeder, Gansäcker 4; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen