Sachvortrag:
Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.
Es wurde eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2 Abs. 7; Stauraum vor Garagen/Carports 5 m, beantragt. Es ist vor dem Carport ein Stauraum von 3 m geplant.
Weiterhin wir auf Grund der bereits bestehenden Grenzbebauungen eine Übernahme der Abstandsfläche für den Carport benötigt. Es würde auf dem Grundstück Bauhof eine Abstandsfläche von ca. 6 x 3 m übernommen werden müssen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.
Beschluss:
Einer Übernahme der Abstandsfläche wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen