beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.

Es wurde eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2 Abs. 7; Stauraum vor Garagen/Carports 5 m, beantragt. Es ist vor dem Carport ein Stauraum von 3 m geplant.

 

Weiterhin wir auf Grund der bereits bestehenden Grenzbebauungen eine Übernahme der Abstandsfläche für den Carport benötigt. Es würde auf dem Grundstück Bauhof eine Abstandsfläche von ca. 6 x 3 m übernommen werden müssen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen