Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.