Sachvortrag:
Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2018 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2018 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden
Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem
Vorbericht 2018 erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das
Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
883.000,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
450.000,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 722.700,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2016 auf 5.231 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 138,16 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage entfällt
3. Umlage je Mitgliedsgemeinde
3.1 Verwaltungsumlage
Gemeinde Einwohner €
/Einwohner Verwaltungsumlage
Fuchstal 3.785 138,16 522.924,78 €
Unterdießen 1.446 138,16 199.775,22 €
Summe 5.231 138,16 722.700,00 € 634.400,00 €
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2018 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Fuchstal, den 00.00.2018
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Gemeinschaftsvorsitzender
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2019 bis 2021 wird ebenfalls genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen