Sachvortrag:
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der Gemeinschaftsvorsitzende als Leiter der Verwaltung, er ist deshalb bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender Enthofer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Gemeinschaftsversammlung für die Jahresrechnung 2016 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2016 genehmigt. Die während des Haushaltsjahres 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. Beteiligung
GVS Karg)