beschlossen

Ja: 3, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der Grundschulverbandsvorsitzende, er ist deshalb  bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Grundschulverbandsvorsitzender Enthofer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Grundschulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2016 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2016 genehmigt. Die während des Haushaltsjahres 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         3           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung GSVV Karg)