Sachvortrag:
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der Grundschulverbandsvorsitzende, er ist deshalb bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Grundschulverbandsvorsitzender Enthofer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Grundschulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2016 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2016 genehmigt. Die während des Haushaltsjahres 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 3 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. Beteiligung
GSVV Karg)